VARY.NEXT

AI Advisory

„Für die Umsetzung des AI Acts benötigen Unternehmen interdisziplinäres Wissen und die Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen. Gefragt sind hierbei Technologie, Standardisierung, Organisationsmanagement sowie praktische ingenieurtechnische und rechtliche Kompetenz.“

KI-Umsetzung für den Mittelstand

Ihr Team verliert täglich Zeit in E-Mails, Dokumenten und Prozessen.
Wir bauen KI, die genau dort Arbeit abnimmt.

Wir finden die Aufgaben, die Ihr Team täglich Zeit kosten und automatisieren sie – rechtssicher, mit Werkzeugen, die Sie oft schon haben.

Warum einen KI-Manager fest einstellen? Vielleicht ist die Rolle so kurzlebig wie der Prompt Engineer. Es geht nicht um eine Dauerstelle, sondern um Self-Enablement: Das eigene Team kann es danach selbst. Das Modell dahinter heißt Fractional – Führung und Expertise in der Dosis, die Sie brauchen, ohne Vollzeitstelle, ab Woche 1 produktiv. Bezahlt wird die wertschöpfende Zeit, nicht das Drumherum. Genau dafür gibt es den Interim KI Enablement Manager und den Interim KI-Manager.

Operativ · Für kleinere Teams
KI-Praxisstart

Interim KI Enablement Manager

Die eigene KI von der Idee zur gelebten Praxis, direkt im Team.

Operative Rolle für kleinere Unternehmen, Kanzleien und Teams ohne eigene KI-Ressourcen: Hier baut Sascha Scheffler selbst, hands-on im Arbeitsalltag – was eingeführt ist, geht direkt in den Betrieb.

  • Bestandsaufnahme
  • Lösung abstimmen
  • Aufsetzen und onboarden
  • Befähigen

ab 3.000,00 € / Monat*

Operativ · Team vorhanden
KI-Projektumsetzung

Interim KI Manager

Wir bringen KI-Projekte auf die Straße, im Team auf Augenhöhe.

Operative Rolle für Unternehmen mit vorhandenem Team: Der Interim KI-Manager bringt Führung und KI-Methode mit und steuert den kompletten Zyklus, von der Bestandsaufnahme bis zur Messung, ob es wirkt.

  • Bestandsaufnahme (2 Tage)
  • Solution Architecture
  • Bauen
  • Onboarden
  • Befähigen

ab 6.300,00 € / Monat*

Strategisch · C-Level
KI-Führung und Struktur

Interim Head of AI

Souveräne KI-Strukturen und rechtliche Sicherheit, an der Spitze.

Strategische Rolle auf C-Level: KI unternehmensweit verankern, mit Roadmap, Governance, Budget und Verantwortlichkeiten. Rahmen setzen und Organisationsentwicklung anstoßen – umgesetzt wird auf den operativen Ebenen.

  • Strategie und Roadmap auf Führungsebene
  • Governance, Budget und Verantwortlichkeiten
  • Rechtsanwälte mit am Tisch, nicht im Hintergrund
  • Aufbau einer souveränen KI-Struktur

Preis auf Anfrage*

Speaker as a Service

Mit über 30 Jahren Industrieerfahrung, 12 Jahren Digitalisierung und einem tiefen technischen Verständnis für Generative KI, AI Engineering und Vibe Coding spricht Sascha nicht nur über KI, sondern arbeitet täglich damit. Er hält Impulsvorträge für Konferenzen, Firmenevents und Führungskräfteveranstaltungen. Ein kleiner Auszug an bereits gehaltenden Vorträgen:

KI-Leadership

Wie führt man eine Organisation in das KI-Zeitalter mit Fokus auf echte Wirkung statt Komplexität?

KI-agenten und workflow automation

Wie AI Agents und Assistenten reale Prozesse übernehmen und Menschen entlasten.

AI engineering und vibe coding

Wie moderne KI-Entwicklung heute funktioniert und warum Vibe Coding die Art verändert, wie wir Lösungen bauen.

Industrieer-fahrung trifft KI

Automotive, Prozessindustrie, CRM, IoT, Industrial IoT, Salesforce bis hin zu GenAI – branchenübergreifendes Wissen, das verbindet

Interesse an Workshops?

ANSPRECHPARTNER

Sascha Scheffler

Chief AI Officer

Sascha Scheffler ist diplomierter Maschinenbauingenieur, AI Integration Expert sowie Lean Administration Expert und hat einen Master in Business with AI (MBAI).

Matthias Rosa

Fachanwalt für IT-Recht

Matthias Rosa ist Fachanwalt für IT-Recht, ISO 42001 Professional (TÜV Rheinland) und AI Privacy Expert (GDD).

Sarah Tavčer

Zertifizierte KI-Compliance-Beauftragte (TÜV Rheinland)

Sarah Tavčer ist Rechtsanwältin und zertifizierte KI-Compliance-Beauftragte (TÜV Rheinland).

*Alle Angebote von VARY.LEGAL richten sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Es gilt der Unternehmerbegriff gemäß § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).  Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Geschäftsbeziehung ausgeschlossen.

*Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.