Meine Woche auf der No Code Week Frankfurt 2026

From Automation to Autonomy

Meine Woche auf der No Code Week Frankfurt 2026

Fünf Tage No Code Week in Frankfurt liegen hinter mir, und im Anschluss noch eine Keynote in Mainz. Ich war für VARY.FY vor Ort und habe mir vorgenommen, jeden Tag mitzuschreiben. Hier ist mein Rückblick, mit den Dingen, die wirklich hängen geblieben sind.

Tag 1: Erst einmal ankommen

Der erste Tag war bewusst entspannt. Nach der Ankunft gab es ein Meet and Greet am Main und eine kleine Stadttour, bei der man sich in Ruhe kennenlernen konnte. Beim Barbecue im Massif Central wurde es dann aber schnell fachlich. Wenn No-Coder und Automatisierer aufeinandertreffen, bleibt es eben nicht lange beim Smalltalk.

Wir waren insgesamt rund 130 Leute, die Sponsoren mitgezählt. Schön war das Wiedersehen mit ein paar bekannten Gesichtern aus unserer n8n Rhein-Main Community in Wiesbaden, etwa fünf Leute, die sich sonst bei AOE treffen. Genau dort sind die ersten guten Gespräche entstanden, locker und auf Augenhöhe.

Ich habe die Woche auch genutzt, um VARY.FY und unsere Haltung zu souveräner und verantwortungsvoller KI vorzustellen. Zum ersten Mal habe ich dabei unser Konzept gezeigt, wie wir Unternehmen künftig als Interim-AI-Manager begleiten wollen, damit sie europäische und lokale KI-Lösungen selbst und rechtssicher betreiben können. In den Gesprächen habe ich schnell gemerkt, wie groß der Bedarf danach ist.

Tag 2: Sovereign AI in der Praxis

Am zweiten Tag wurde es strategischer. Bart Veldhuizen von n8n sprach über den Aufbau echter Communities. Die Diskussion danach war so gut, dass am Ende sogar ein kostenfreies Ticket für das n8n Community Fest in Berlin am 16. Juli heraussprang, zu dem ich als Vertreter von VARY.FY eingeladen bin.

Florian Fürst hat anschließend gezeigt, wie man einen RAG-Agenten komplett auf quelloffener, deutscher Infrastruktur baut. Keine US-Cloud, keine Kompromisse. Das ist genau das Thema, an dem wir mit VARY.FY und unseren Partnern ohnehin arbeiten, und es ist schön zu sehen, wie erwachsen diese europäischen Lösungen inzwischen sind. Später hat Yulia Dmitrievna demonstriert, wie sich No-Code-Automatisierung mit KI zu einer selbstwachsenden Outreach-Datenbank verbinden lässt. Nebenbei habe ich meine erste App in Softr gebaut, einem deutschen Airtable-Mitbewerber, und war ehrlich überrascht, wie schnell ein kleines CRM stand.

Tag 3: Der Hackathon und FeierAbendKultur

Der Tag begann mit einer Live-Debatte über Data Ownership, also Souveränität und Autonomie. Danach haben wir in einem Silex Workshop in einer Stunde eine schnelle, barrierefreie Website gebaut, ohne Abo und ohne Lock-in.

Am Nachmittag kam mein persönliches Highlight, der n8n Hackathon. Die Aufgabe: in drei Stunden, im Dreierteam, ein echtes Problem für ein Frankfurter Business lösen und alles live in n8n bauen. Unser Team, die „Rhinos“, hat dabei „FeierAbendKultur Frankfurt“ auf die Beine gestellt, einen Ausgeh- und Kulturconcierge.

Die Idee ist einfach: Man wählt seine Persona, also Besucher, Frankfurter oder Student, dazu Budget, Tageszeit und Wochentag. Dann bekommt man in Sekunden einen kuratierten Abend aus Essen und Events, mit echten lokalen Tipps, auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Wichtig war uns, dass alles live läuft und kein Mockup ist. Im Hintergrund arbeiten ein WebScraper, der die Frankfurter Eventszene täglich selbst einliest, eine Airtable-Datenbank mit Dublettencheck, ein Plakat-Scanner über Mistral OCR und ein kleiner Chatbot, der daraus den passenden Plan formuliert.

FeierAbendKultur Frankfurt, der Ausgeh- und Kulturconcierge des Teams Rhinos  (nachgebaute Vorschau)

Gefühlt hatte die Hälfte der Teams Ideen rund um Frankfurt, Events und Ausgehen, entsprechend dicht war die Konkurrenz. Verdient gewonnen haben am Ende die Teams mit dem klarsten Nutzen und einer guten Portion Humor, etwa „Bears“ mit einem Meldesystem für kaputte Stellen in der Stadt und „Bulls“ mit ihrer „Frankfurt Pigeon Intelligence Agency“. Auf dem Papier lagen wir nicht vorne, aber das war an dem Tag fast egal. Was bleibt, ist der Beweis, wie schnell man mit No-Code und KI von der Idee zu etwas Lauffähigem kommt.

Tag 4: Keynotes und Systemdesign

Der Vormittag gehörte Sebastian Mertens von Make und der Keynote von Artur Mkrtchyan von Softr. Sein Punkt ist mir hängen geblieben: Kein Unternehmen will am Ende 8.000 Zeilen KI-generierten Spaghetti-Code besitzen oder Apps bauen, die unkontrolliert sensible Daten preisgeben. Was Unternehmen brauchen, ist visuelle Logik, klare Berechtigungen und Software, die sie selbst verstehen. KI ersetzt No-Code nicht, sie macht es schneller.

Danach wurde es technisch. Eine Session ist tief in das Zusammenspiel von n8n und Claude Code eingestiegen. Parallel lief ein Open Mic von Askan Schmeisser über Mattermost, den selbst hostbaren Open-Source-Zwilling zu Slack und Teams. Auf einem günstigen Hetzner-Server wird daraus eine gute Spielwiese für KI-Agenten wie Hermes oder OpenClaw, die sich als Bot in die Channels einklinken und in Threads mitlesen.

Mein eigenes n8n-Setup für die Orchestrierung ist über die Zeit ziemlich groß geworden, zu groß, um es in einer Stunde zu erklären. Deshalb habe ich mich am Abend hingesetzt und ein neues, schlankes Setup aufgebaut, das nur auf den nativen n8n-Skills und dem originalen n8n-MCP (Model Context Protocol) basiert. Das war meine Vorbereitung für den letzten Tag.

Tag 5: Open Mic und Abschluss

Der Finaltag startete mit einer schönen Überraschung, einem spontanen Ständchen für das Orga-Team. Auch wenn nur noch rund 40 Leute da waren, weil viele schon abgereist waren, war das ein richtig guter Moment.

Im Open Mic habe ich dann meinen umgebauten n8n Coworker vorgestellt, unter dem Titel „Automate your Automation“. Ich habe gezeigt, wie man mit dem Standard n8n-MCP und den n8n-Skills im Claude Setup arbeitet, als einfachen Einstieg ins Orchestrieren und Bauen von Workflows. Aus geplanten 45 Minuten wurden schnell zwei Stunden, und die Diskussionen danach waren das Wertvollste am ganzen Tag. Den Nachmittag haben wir genutzt, um das Gelernte zu sortieren, der Abend ist bei gutem Essen und kühlem Weißwein ausgeklungen. Der Termin für die nächste No Code Week steht übrigens schon: der 17. Mai 2027.

Abstecher: Keynote an der Hochschule Mainz

Direkt im Anschluss ging es für mich noch an die Hochschule Mainz, zur suMIT 2026, ausgerichtet vom IT Klub Mainz und Rheinhessen e.V. Dort durfte ich vor Studierenden meine Keynote „From Automation to Autonomy“ halten.

Ich habe zwei Use Cases aus der Praxis gegenübergestellt, einmal so, wie ich früher gearbeitet habe, und einmal so, wie moderne Systeme heute laufen. Mir ging es vor allem um einen Gedanken: Erst die Kombination aus einem deterministischen Rückgrat und probabilistischer KI macht ein System wirklich autonom. Die vielen Fragen der Studierenden im Anschluss waren ein schöner Abschluss, und ein gutes Zeichen, wie groß das Interesse an echter Praxis abseits der Theorie ist.

Der Tech Stack der Woche

Wer es konkret mag, hier die Werkzeuge, mit denen ich gearbeitet habe:

  • Workflow-Steuerung und Modelle: n8n, self hosted auf Hetzner für maximale Datenhoheit. Open-Source- oder Vollmodelle auf Ionos. Supabase als Open-Source-Lösung zum selbst Hosten. T.5 (Tensorfive) als Datenbank aus Mainz. Mistral als europäisches Modell.
  • Schnittstellen und Protokolle: MCP, n8n Standard Skills, Make Standard Skills.
  • Infrastruktur und Frontend: Airtable, Softr, WebApps mit Claude Code.

Unsere Kompetenzfelder

So ordnen wir bei VARY.FY unsere Arbeit ein, von der Organisation bis zur Pipeline:

  • KI-Organisationsentwicklung × Hybride Mensch-KI-Teams
  • Harness Engineering × Responsible AI
  • Agentic Engineering × AI Orchestration
  • AI Engineering × Data, Pipelines & RAG
  • AI Discovery × Process & Organisational Mining

VARY.FY Kompetenzfelder im Überblick

Diese fünf Felder greifen ineinander und ergeben einen durchgängigen Weg. Wir starten mit der Discovery und der Frage, wo sich KI im Unternehmen wirklich lohnt. In Plan und Design entwerfen wir darauf die passende Lösung. Danach folgt die Implementierung, also der Aufbau mit Daten, Pipelines und Orchestrierung. Im Enablement befähigen wir die Teams, sicher damit zu arbeiten. Und in der Organisationsentwicklung verankern wir KI dauerhaft in Strukturen, Rollen und Verantwortlichkeiten, sodass Mensch und KI verlässlich zusammenarbeiten.

Was ich mitnehme

Autonomie kommt nicht aus einem einzelnen Tool. Sie entsteht, wenn die Bausteine sauber zusammenspielen. Wer seine Workflows selbst hostet, behält die Kontrolle über die Daten. Wer auf offene Protokolle wie MCP setzt, bleibt unabhängig. Und wer KI orchestriert, statt nur einzelne Aufgaben zu automatisieren, kommt der Autonomie ein gutes Stück näher.

Das ist auch der Punkt, an dem wir mit VARY.FY ansetzen, an der Schnittstelle von Technologie, Recht und Ethik. Souveräne KI ist für mich die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen KI rechtssicher und im Sinne des AI Act einsetzen können. Genau dabei unterstützen wir als Interim-AI-Manager.

Wenn Sie diesen Weg gehen wollen, ohne die Kontrolle abzugeben, sprechen Sie mich gerne an.

Autor

Sascha Scheffler ist diplomierter Maschinenbauingenieur und Experte für digitale Transformation. Er ist zertifizierter Lean Administration Expert, hat einen Master in Business with AI (MBAI®) und ist AI Integration Expert.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungsterminhttps://varyfy.de/kontakt/

Tokens verstehen: So nutzen Sie den VARY.FY Token-Rechner

Tokens verstehen

So nutzen Sie den VARY.FY Token-Rechner

Künstliche Intelligenz rechnet nicht mit Wörtern, sondern mit Tokens. Wie viele Tokens ein Text erzeugt, entscheidet darüber, wie schnell ein Modell arbeitet und was eine Anfrage kostet. Mit unserem Token-Rechner sehen Sie beides auf einen Blick.

Der VARY.FY Token-Rechner ist unter https://varyfy.de/tokenrechner/ aufrufbar und steht zur freien Verfügung.

In drei Schritten zeigen wir Ihnen, wie das Werkzeug funktioniert.

Schritt 1: Text eingeben

Oben finden Sie das Eingabefeld. Tippen Sie Ihren eigenen Text hinein oder überschreiben Sie den Beispieltext. Wenn Sie schnell starten möchten, wählen Sie einen der Beispiel-Buttons, etwa eine DIN A4 Seite oder einen System-Prompt. Über den Schalter oben rechts wechseln Sie zwischen Deutsch und Englisch.

Direkt unter dem Feld sehen Sie sofort die wichtigsten Kennzahlen: Zeichen, Wörter und die geschätzte Anzahl an Tokens.

Schritt 2: Die passende Sektion öffnen

Alle Bereiche lassen sich einzeln auf und zuklappen, damit Sie sich auf das konzentrieren, was Sie gerade brauchen.

  • Tokenizer und Visualisierung: Hier wird Ihr Text farbig in einzelne Tokens zerlegt. So sehen Sie, dass lange deutsche Wörter in mehrere Teile zerfallen und dadurch mehr Tokens verbrauchen als kurze englische.
  • Vom Wort zur Zahl: Diese Sektion erklärt Schritt für Schritt, wie aus Text Mathematik wird, von der Tokenisierung über die Token-ID bis zum Zahlen-Vektor. Eine interaktive Tabelle übersetzt Ihren Text live in Zahlen.
  • Kostenrechner und Modellvergleich: Wählen Sie ein oder mehrere Modelle aus und vergleichen Sie die Kosten. Sie stellen ein, wie viele Anfragen pro Tag anfallen und wie sich Eingabe und Ausgabe verteilen.
  • Kosten über die Zeit: Ein Diagramm zeigt, wie sich die Kosten über zwölf Monate summieren. Bewegen Sie den Regler von einer Anfrage pro Tag nach oben und beobachten Sie, wie die Kurve steigt.

Schritt 3: Modelle und Preise vergleichen

Im Kostenrechner sind die aktuellen Modelle hinterlegt, von Anthropic über OpenAI und Google bis zu Moonshot und Mistral. Eine kleine Flagge zeigt das Herkunftsland. Das günstigste Modell für Ihre Auswahl wird automatisch hervorgehoben, sodass Sie auf einen Blick die wirtschaftlichste Option erkennen.

Gut zu wissen

Die Token-Zahl ist eine fundierte Schätzung und kein offizieller Wert eines bestimmten Anbieters. Für die Budgetplanung ist sie sehr gut geeignet. Für die centgenaue Abrechnung sollten Sie die offiziellen Werte des jeweiligen Anbieters heranziehen.

Fazit

Mit dem Token-Rechner verstehen Sie in wenigen Minuten, wie ein Sprachmodell Ihren Text verarbeitet und was der Einsatz kostet. Ein Sprachmodell ist im Kern ein mathematisches Modell, und genau dieses Verständnis ist die Grundlage für einen sicheren und wirtschaftlichen Einsatz. Wenn Sie KI rechtssicher nutzen möchten, begleitet VARY.FY Sie an der Schnittstelle von Technologie, Recht und Ethik.

Autor

Sascha Scheffler ist diplomierter Maschinenbauingenieur und Experte für digitale Transformation. Er ist zertifizierter Lean Administration Expert, hat einen Master in Business with AI (MBAI®) und ist AI Integration Expert.

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Rule of Two: DSGVO-Leitplanken für KI-Agenten

Rule of Two: DSGVO-Leitplanken für KI-Agenten

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat im Februar 2026 einen 71-seitigen Leitfaden zur Nutzung von KI-Agenten veröffentlicht. Darin beschreibt sie eine simple, aber äußerst wirksame Regel für den sicheren Einsatz von KI-Agenten:

die „Rule of Two“.

Was ist die Rule of Two?

Die Grundregel ist denkbar einfach

Ein KI-Agent sollte maximal 2 von 3 dieser Eigenschaften gleichzeitig haben:  

  1. Verarbeitung nicht-vertrauenswürdiger Eingaben
    z.B. User-Prompts, E-Mails von außen, Formulardaten aus dem Web
  2. Zugriff auf sensible Daten
    z.B. Kundendatenbank, Gesundheitsdaten, Finanzdaten, Personaldaten
  3. Autonome Aktionen mit Personenbezug
    z.B. automatisch E-Mails versenden, Zahlungen auslösen, Daten löschen, Verträge abschließen

Die Kombination aller drei ohne menschliche Aufsicht ist zu vernmeiden:

Vereint ein KI-Agent alle drei Eigenschaften, werden weitere Maßnahmen las Minimum erforderlich:

  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
    Verstärkte Authentifizierung, Prompt-Injection-Schutz, Input-Validierung, Anomalie-Erkennung
  • Verpflichtende menschliche Aufsicht (Human-in-the-Loop)
    Kritische Aktionen müssen vor der Ausführung von Menschen geprüft und freigegeben werden
  • Erweiterte Dokumentation für DSGVO-Compliance
    Detaillierte Risikoanalyse, Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), Aufzeichnung aller Entscheidungen

Die Rule of Two wird zwar für sich gesehen nicht allein ausreichen, um für eine DSGVO-konformität bei dem Einsatz von KI-Agenten zu sorgen, sie ist aber mindestens mehr als nur eine technische Empfehlung.

Unternehmen, die diese Regel bei der Entwicklung und dem Betrieb von KI-Agenten berücksichtigen, reduzieren nicht nur rechtliche Risiken, sondern schaffen auch vertrauenswürdigere Systeme für ihre Nutzer. Die „Rule of Two“ gehört zumindest für die Entwicklung von KI-Agenten, auch in zur KI-Kompetenz.

Quelle und weiterführende Informationen

Die vollständigen Leitlinien der AEPD finden Sie hier:
Agentic Artificial Intelligence – AEPD Guide (PDF)

Autor

Matthias Rosa ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und schwerpunktmäßig im Datenschutz-, KI- und Datenrecht tätig.

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KI-Kennzeichnungspflicht im Unternehmen

Transparenzpflichten für KI

Maschinen kommunizieren heute so menschenähnlich, dass viele Menschen nicht mehr erkennen können, ob sie mit einer Person oder einer KI sprechen. So gehören Chatbots, KI-Telefonassistenten, automatisch erstellte Texte – KI-Tools mittlerweile zu unserem Alltag.  Mit der Verordnung (EU) 2023/2854, dem AI Act, gellten nunmehr bestimmte Kennzeichnungspflichten für den Einsatz von KI in der gesamten EU. Wer künstliche Intelligenz einsetzt, muss transparent machen, wann Nutzer mit einer Maschine sprechen oder KI-Inhalte konsumieren.

Mit dem folgenden Beitrag soll ein Überblick über die wichtigsten Regelungen in diesem Zusammenhang dargestellt werden.

Warum sieht der AI Act überhaupt Transparenzpflichten vor?

Zur Beantwortung dieser Frage schauen wir uns zunächst ein aktuelles prominentes Beispiel an.

Betrüger erstellten gefälschte Videos, in denen ein KI-generierter Eckart von Hirschhausen für dubiose Gesundheitsprodukte warb. Viele Menschen fielen darauf herein. Der Arzt und Moderator sah sich selbst veranlasst, öffentlich vor dieser Geschäftspraxis zu warnen und ging in einer Sendung dem Ganzen selbst auf den Grund.[1]

Das Beispiel veranschaulicht, warum Transparenzpflichten sinnvoll sind. Durch die Kennzeichnung von KI-generierten oder manipulierten Inhalten sollen Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzt werden, informierte Entscheidungen zu treffen. Sie sollen nicht Opfer gezielter Betrugsmaschen oder Desinformationskampagnen, z.B. bei Wahlen[2], werden.

Welche Transparenzpflichten gibt es überhaupt?

Der AI Act unterscheidet 5 zentrale Transparenzpflichten:

  • Direkte Interaktion zwischen KI mit Menschen: Die erste Transparenzpflicht betrifft digitale Telefonassistenten, Chatbots oder interaktive Software-Systeme. Erfasst wird grundsätzlich jedes KI-System, unabhängig von seiner Risikoklasse. Entscheidend ist allein die direkte Interaktion mit natürlichen Personen.
  • Erzeugung synthetischer Inhalte: Die zweite Kategorie umfasst KI-Systeme, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Text-Inhalte erzeugen. Dies betrifft auch generative KI-Systeme (Gen-AI) mit allgemeinem Verwendungszweck, wie sie heute in vielen Unternehmen zum Einsatz kommen.
  • Emotionserkennungssysteme und biometrische Kategorisierung: Die dritte Pflicht bezieht sich auf besonders sensible KI-Anwendungen. Solche Systeme dienen dem Zweck, Emotionen oder Absichten natürlicher Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten festzustellen oder daraus abzuleiten. Wenn Unternehmen solche Systeme einsetzen, müssen sie Nutzer klar und deutlich darüber informieren. Hinzu kommen an dieser Stelle auch die Informationspflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die zusätzlich zu beachten sind.
  • Deep Fakes: Die vierte Kategorie betrifft sogenannte Deep Fakes. Hierbei handelt es sich um täuschend echt wirkende Medieninhalte, bei denen mithilfe künstlicher Intelligenz Gesichter, Stimmen oder Handlungen von Personen so verändert oder nachgebildet werden, dass diese Personen scheinbar Dinge sagen oder tun, die sie in Wirklichkeit nie gesagt oder getan haben. Der generierte Inhalt muss fälschlicherweise als echt oder wahr erscheinen und für die Öffentlichkeit bestimmt sein.
  • KI-generierte Texte zur Information der Öffentlichkeit: Die fünfte und letzte Transparenzpflicht bezieht sich auf KI-generierte Texte, die der öffentlichen Information dienen. Betroffen sind Texte zu politischen Ereignissen, Wahlen, Gesundheitskrisen, Umweltthemen oder wirtschaftlichen Entwicklungen

Wer ist verpflichtet?

Das Gesetz verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Die Transparenzpflichten für KI sind unterschiedlich verteilt.

Anbieter von KI-Systemen

Der Anbieter ist dabei derjenige, der das KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter seinem Namen oder seiner Marke auf den Markt bringt oder in Betrieb nimmt (z.B. Open AI, Google, Anthropic). Anbieter tragen die Verantwortung dafür, dass ihre KI-Systeme technisch so konzipiert und entwickelt werden, dass die Nutzer darüber informiert werden, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben. Dies könnte beispielsweise durch eine entsprechende Kennzeichnung oder einen automatischen Hinweis auf der Nutzeroberfläche erfolgen.

Betreiber von KI-Systemen

Betreiber ist derjenige, der ein bereits existierendes KI-System tatsächlich nutzt – und zwar unter eigener Verantwortung (nicht nur privat, sondern beruflich/gewerblich). Beispiele sind etwa ein Unternehmen, das ChatGPT für Kundenservice nutzt, eine Marketingagentur, die mit Midjourney Werbebilder erstellt oder ein Verlag, der KI-Tools zur Texterstellung einsetzt.

Was müssen Anbieter und Betreiber tun?

Anbieterpflichten

Transparenzpflichten für KI, die die direkte Interaktion mit Menschen betrifft, treffen zunächst die Anbieter solcher KI-Systeme. Sie müssen dafür sorgen, dass diese so konzipiert und entwickelt werden, dass die Nutzer darüber informiert werden, dass sie es mit einem KI-System zu tun haben. Dies könnte beispielsweise durch eine entsprechende Kennzeichnung oder einen Hinweis auf der Nutzeroberfläche erfolgen.

Ausnahmen sind dann denkbar, wenn es jedem Nutzer offensichtlich ist, dass dieser es mit einem KI-System zu tun hat.

Anbieter sind auch bei der Erzeugung sogenannter synthetischer Inhalte in der Pflicht. So müssen alle Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet sein, zum Beispiel in den Metadaten, damit erkannt werden kann, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Ausnahmen bestehen dann, wenn das System lediglich eine Hilfsfunktion für die Standardredaktion erfüllt oder bei der Strafverfolgung eingesetzt wird.

Betreiberpflichten

Betreiber wiederum müssen sicherstellen, dass Nutzer klar und deutlich darüber informiert sind, wenn ein Emotionserkennungssystem sowie eine biometrische Kategorisierung zum Einsatz kommen. Es handelt sich um eine umfassende Transparenzpflicht. Hinzu kommen an dieser Stelle aber auch die Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Ebenso treffen Betreiber entsprechende Kennzeichnungspflichten für Deep Fakes, etwa durch Texteinblendungen wie „KI-generiert“ oder „Dieser Inhalt wurde künstlich erstellt“. Ausnahmen gibt es auch hier bei der Strafverfolgung oder etwa bei Künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Inhalte, sofern die Garantien den Interessen und Grundrechten Dritter angemessen Rechnung tragen. Hier steht die Kunstfreiheit im Vordergrund.

Die Transparenzpflicht für Betreiber trifft auch bei Texten zu politischen Ereignissen, Wahlen, Gesundheitskrisen, Umweltthemen oder wirtschaftlichen Entwicklungen zu. Auch hier kann mit Hinweisen, wie z.B. „Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt“ oder „KI-generierter Inhalt“ gearbeitet werden.“

Allerdings besteht hier, ebenfalls wieder neben der Strafverfolgung dann eine Transparenzausnahme, wenn eine Nachrichtenredaktion KI zur Unterstützung bei der Erstellung von Artikelentwürfen einsetzt. Die Artikel müssen jedoch dabb von Journalisten überprüft, bearbeitet und freigegeben sein, bevor sie veröffentlicht werden.  

Allgemeine Pflichten

Egal, ob man als Betreiber oder Anbieter eines KI-Systems von den Transparenzpflichten betroffen ist, gelten immer diese Anforderungen:

Ab wann sind die Transparenzpflichten für KI verbindlich umzusetzen?

Auch wenn der AI Act bereits am 01. August 2024 in Kraft getreten ist, gelten die Transparenzpflichten ab dem 02.August 2026.

Was droht bei Verstößen?

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist – sind möglich. Unternehmen sollten daher ihre KI-Nutzung umgehend prüfen und geeignete Kennzeichnungslösungen implementieren.

Transparenz als Wettbewerbsvorteil nutzen

Der AI Act markiert einen Wendepunkt im Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Europa. Transparenz ist dabei nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern kann auch ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Unternehmen, die frühzeitig auf klare Kennzeichnung setzen, schaffen Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern. In einer Zeit, in der Desinformation und Manipulation durch KI zunehmen, wird Transparenz zu einem wertvollen Gut. Kunden schätzen es, wenn Unternehmen offen mit dem Einsatz von KI umgehen und ehrlich kommunizieren, wo Maschinen zum Einsatz kommen und wo Menschen arbeiten.

Zudem vermeiden Sie durch proaktive Compliance teure Bußgelder und langwierige Auseinandersetzungen mit Aufsichtsbehörden. Die Investition in eine rechtssichere Kennzeichnung zahlt sich also mehrfach aus – rechtlich, wirtschaftlich und im Hinblick auf Ihre Reputation.

Wie Sie jetzt vorgehen sollten?

Sie sind unsicher, ob Ihre KI-Anwendungen den neuen Anforderungen entsprechen? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Systeme, entwickeln eine maßgeschneiderte Compliance-Strategie und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Implementierung.

Autorin

Sarah Tavcer ist Rechtsanwältin und seit einigen Jahren als externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberaterin tätig. Außerdem ist die zertifizierte KI-Compliance-Beauftragte.

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LINK zu unserer Checkliste: Download


[1] https://presse.wdr.de/plounge/wdr/programm/2026/04/20260401_hirschhausen_deepfake_mafia.html

[2] https://www.deutschlandfunk.de/ki-wahlen-manipulation-kuenstliche-intelligenz-fake-news-deepfakes-100.html

Interview: Chatbot-Manipulation und das GEMA vs OpenAI Verfahren oder wie provoziere ich einen Chatbot?

Sarah: Warum sind diese Manipulationstechniken überhaupt erfolgreich?

Sascha: Large Language Models haben eine fundamentale Eigenschaft. Sie sind darauf trainiert, hilfreich zu sein und den Kontext des Nutzers zu berücksichtigen. Dies führt zu einem inhärenten Spannungsfeld. Kontextsensitivität ermöglicht einerseits relevante Antworten, birgt andererseits aber Missbrauchspotenzial durch Kontextänderung. Instruktionsbefolgung führt zu nützlicher Assistenz, kann aber auch zur Befolgung schädlicher Anweisungen führen. Und Rollenübernahme ermöglicht kreative Anwendungen, kann aber auch zur Umgehung von Sicherheitsregeln genutzt werden.


  1. vgl. https://arxiv.org/abs/2308.03825 ↩︎
  2. vgl. https://academy.openai.com/public/clubs/work-users-ynjqu/resources/custom-gpts ↩︎
  3. vgl. https://learn.microsoft.com/en-us/azure/ai-foundry/openai/concepts/advanced-prompt-engineering?view=foundry-classic ↩︎
  4. vgl. https://huggingface.co/blog/rlhf ↩︎
  5. vgl. https://learn.microsoft.com/de-de/azure/ai-services/content-safety/concepts/protected-material?tabs=text ↩︎
  6. vgl. https://learn.microsoft.com/en-us/azure/ai-foundry/responsible-ai/openai/customer-copyright-commitment?view=foundry-classic ↩︎


AUTOREN


Sarah Tavcer ist Rechtsanwältin und seit einigen Jahren als externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberaterin tätig. Außerdem ist die zertifizierte KI-Compliance-Beauftragte.


Sascha Scheffler ist diplomierter Maschinenbauingenieur und Experte für digitale Transformation. Er ist zertifizierter Lean Administration Expert, hat einen Master in Business with AI (MBAI®) und ist derzeit in Ausbildung zum AI Integration Expert.

KI-Output = Urheberrechtsverletzung? GEMA vs. Open AI

In diesem Zusammenhang hatte die GEMA seit 2024 im Impressum ihrer Webseite einen Nutzungsvorbehalt zum sogenannten Text und Data Mining2, die automatisierte Analyse großer Mengen digitaler Daten, um Muster, Zusammenhänge und neue Erkenntnisse zu gewinnen, für die in ihrem Repertoire enthaltenen Werke aufgenommen.


  1. https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2025/11.php ↩︎
  2. vgl. § 44b UrhG ↩︎
  3. Vgl. § 14 UrhG ↩︎
  4. vgl. EuGH 05.03.2015, C-463/12 Rn. 35 – Copydan). ↩︎
  5. LG München I, Endurteil v. 11.11.2025 – 42 O 14139/24 Rn 183 ↩︎
  6. Vgl. § 44b UrhG ↩︎
  7. Vgl. § 60 d UrhG ↩︎
  8. LG München I, Endurteil v. 11.11.2025 – 42 O 14139/24 Rn 172 ↩︎
  9. Carlini et al. 2021, a.a.O., Anlage K 23.1, S. 2634: „[We] find that over 600 of [the examined samples] are verbatim samples from the [model]-2 training data (confirmed in collaboration with the creators of [model]-2) ↩︎
  10. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/openai-gema-songtexte-100.html ↩︎

Federated Learning

Neben der Zweckbindung ist im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten, deren Integrität und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Die Datenverarbeitung muss daher unter anderem eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleisten, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung. Weiterhin ist der sogenannte Grundsatz der Datenminimierung zu beachten. Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein, d. h. es dürfen nur die Daten verarbeitet werden, zur Erreichung des zugrundliegenden Zwecks erforderlich sind.

Bei Interesse, Fragen und Austausch zu dem Thema oder wenn das für Ihr KI-Modell als Lösung interessant ist, kommen Sie gerne auf uns zu und melden sich hier.

  1. vgl. How much data from the public Internet is used for training LLMs? | by Michael Humor | GoPenAI ↩︎
  2. s. https://www.edps.europa.eu/system/files/2025-06/techdispatch_federated-learning_en.pdf ↩︎
  3. vgl. https://arxiv.org/abs/2103.07853 ↩︎

KI-KOMPETENZ

AI LITERACY – Eine Einführung in den Begriff und seine gesetzliche Verankerung im AI Act

  • Bereitstellung von Ressourcen (Personal, Infrastruktur, Technologie)
  • Sicherstellung der Kompetenz der Beschäftigten
  • Bewusstseinsbildung zur KI-Politik und individuellen Rollen

Ein Ansatz könnte in drei Kompetenzstufen liegen, bei denen zwischen Grundverständnis, fortgeschrittene Kenntnisse und toolspezifische Kompetenzen unterschieden wird.